Hier findest du alle Informationen über die genauen Führerschein-Klassen für PKW und deren Voraussetzungen für die Anmeldung bei uns.
Egal für welche Klasse du dich anmelden möchtest, du brauchst auf jeden Fall:
-einen bestandenen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
-eine Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
-ein biometrisches Passbild von dir selbst.
BF 17: -mind. 16 ½ Jahre
-Personalausweis
-(Anmeldung) Anwesenheit der Erziehungsberechtigten (von Vorteil)
-Kopie Führerschein u. Personalausweis der
Begleitperson(en)
B: -mind. 17 Jahre
-Personalausweis
- (Anmeldung) Anwesenheit der Erziehungsberechtigten
BE: -mind. Alter 17 Jahre (kombinierbar mit Klasse B)
-ansonsten vorbesitz Klasse B
-bei minderjährigen Anwesenheit der Erziehungsberechtigten (Anmeldung), (von Vorteil)
Wenn du Klasse B machst, und minderjährig bist, darf die theoretische mindestens drei Monate und die praktische Prüfung frühstens 1 Monat vor deinem 17. Geburtstag geschehen.
Was ist B196?
B196 ist die Erlaubnis, mit der Führerscheinklasse Klasse B das 125er Motorrad fahren zu dürfen.
Folgende Voraussetzungen musst du dafür erfüllen:
B 196: -Mind. Alter 25 Jahre
-Führerschein Klasse B länger als 5 Jahre
Nach der erfolgreichen Fahrerschulung,
bekommst du von uns eine Bescheinigung.
Mit einem Passbild und der Bescheinigung
zusammen stellst Du beim SVA einen Antrag
auf eine Ergänzung der Fahrerlaubnis B.
Weitere Infos:
-Fahrerlaubnis nur im Inland (Ausnahmen
möglich)
-Theorieprüfung ist nicht erforderlich
-Praktische Fahrprüfung ist nicht erforderlich
-Theorieunterricht: 4 Unterrichtseinheiten á 90
Minuten (Klassenspezifisch)
-Praxisstunden: 5 Unterrichtseinehiten á 90
Minuten (entspricht 10 Fahrstunden)
-Keine vereinfachte Aufstockung auf A2 oder A
möglich
-Gewicht maxial 0,1kW/kg
-Hubraum maximal 125ccm
-Leistung von maximal 15 PS/11 kW
Wenn du schon genau weißt, was du willst, kannst du dich ganz einfach während der Öffnungszeiten bei uns im Büro anmelden.
